LKSG

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Lieferketten-Sorgfaltspflichten-Gesetz (LKSG)

Das Beschwerdeverfahren ermöglicht es Personen oder Organisationen, Beschwerden gegen Unternehmen einzureichen, die möglicherweise gegen die im Gesetz festgelegten Sorgfaltspflichten in ihrer Lieferkette verstoßen. Das Ziel des Verfahrens ist es, die Einhaltung der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette sicherzustellen und Arbeitnehmerrechte sowie Umweltstandards zu schützen. Das Beschwerdeverfahren fördert die Verantwortlichkeit von Unternehmen in der globalen Lieferkette und trägt zur Transparenz und Schadensminimierung bei.

Der Ablauf Ihrer Beschwerde ist wie folgt:

Eingang der Beschwerde

Prüfung und Klärung des Sachverhaltes

Konfliktlösung

Abhilfemaßnahmen

Überprüfung

Abschluss

Zur Verfahrensordnung: Download PDF

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